Kfz-Versicherung – Sonderkündigungsrecht
Aufgrund von Beitragserhöhungen nach dem 30.11. in der Kfz-Versicherung kann eine Kündigung auch noch nach dem „Kfz-Stichtag“ erfolgen. Kunden können dabei von den in den vergangenen Monaten deutlich gesunkenen Prämien profitieren. Seit August hat sich der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag für Versicherungswechsler um 25 Prozent verringert. Das durchschnittliche Prämienniveau bewegt sich damit nun bereits etwas unter dem Niveau des Vorjahres zur gleichen Zeit (dies zeigt eine aktuelle Stichprobe von CHECK24).
Wechsel der Kfz-Versicherung nach dem 30.11.
Oft erst späte Information über Beitragsanpassung
Viele Versicherer benachrichtigen ihre Bestandskunden erst kurz vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag über Beitragsveränderungen für das folgende Versicherungsjahr.
Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung besteht ein Monat Zeit schriftlich zu kündigen. Dabei muss explizit Bezug auf die Erhöhung der Beiträge genommen werden, da die Kündigung andernfalls nach dem 30. November abgelehnt werden kann. Wirksam wird die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Beitrag gültig wird.
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