Geparkte Cabrios sind auch mit geöffnetem Verdeck versichert
Versicherungsschutz für vorübergehend mit geöffnetem Verdeck geparkte Cabrios Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem Verdeck abgestellt werden. Wird das Cabrio beispielsweise tagsüber in belebten Gegenden vorübergehend „oben ohne“ geparkt, ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet. „Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug für kurze Zeit mit geöffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken – beispielsweise um Einkäufe zu erledigen. Wichtig ist dabei aber, dass die Türen, Hauben und Ablagefächer abgeschlossen sind“, erklärt Norbert Stand, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. Grob fahrlässig: Parken in unsicheren Gegenden Anders...